Erläuterungen zum §11 Tierschutzgesetz | ZZF https://www.zzf.de/bildung/sachkunde/erlaeuterungen-zum-11-tierschutzgesetz
Es gibt keine natürlichen Personen „mit § 11” Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen/gewerblichen
Es gibt keine natürlichen Personen „mit § 11” Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen/gewerblichen
Was im EU-Parlament entschieden wird, hat zum Teil weitreichende Folgen für den Alltag und das Leben in Deutschland. Dies gilt auch für die Heimtierhaltung und die Heimtierbranche.
Anders als in den meisten anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keine Sperrklausel