Was ist neu an der Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut? – waldwissen.net https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/vermarktung-von-vermehrungsgut
Seit 1. Jänner 2003 gilt in Österreich ein neues Forstliches Vermehrungsgutgesetz (BGBl. 110/2002) und eine zugehörige Verordnung (BGBl. 480/2002), die auf der EU-Richtlinie 1999/105/EC basieren. Was ist bei der Vermarktung zu beachten?
Qualifiziert: Samenplantagen und Pappelklone mit Bescheid des BFW zugelassen Geprüft: gibt
