Fertigpackungen | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/lexikon/fertigpackungen?page=1
Als Fertigpackung bezeichnet man gemäß dem Mess- und Eichgesetz ein Erzeugnis in einer beliebigen Verpackung, sofern das Produkt in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen wurde.
Es gibt keinen Hinweis, dass diese nicht verzehrt werden soll.
