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Girls´Day – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/motivations-wecker/girls-day-2261874

Der Mädchenzukunftstag bietet Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 ein Mal im Jahr die Möglichkeit, die Arbeitswelt kennen zu lernen und einen Einblick in die unterschiedlichsten Berufe, insbesondere im technisch und naturwissenschaftlichen Bereich zu gewinnen. Unternehmen können die Chance nutzen Berufe und Arbeitsplätze vorzustellen, um Mädchen für sogenannte Männerberufe zu interessieren.
Braunert-Rümenapf Telefon: 030/ 9028-2917 Boys’ Day – Jungen-Zukunftstag Auch für die Jungs gibt

New Work und Arbeitszeitmodelle – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/fachkraefte/new-work-arbeitszeitmodelle-5689750

Dass Prozesse digital und nicht mehr analog ablaufen, spielt in vielen Unternehmen längst eine große Rolle. Die Corona-Krise war zusätzlich ein „Prüflabor“ für die Möglichkeiten des digitalen und flexibleren Arbeitens – der Begriff „New Work“ oder auch „New Normal“ macht die Runde. Neuen Arbeitszeitmodelle sind dabei auch ein wichtiger Erfolgsfaktor im Wettbewerb um Fachkräfte, denn sie steigern die Attraktivität von Arbeitgebern.
Aus diesem Grund gibt es klare Regelungen über den Zeitrahmen von Arbeit und Ruhephasen

Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d GewO) – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/erlaubnis-registrierungsverfahren-ihk/versicherungsvermittler-2253508

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht am 22. Mai 2007 wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet. Mehr Infos dazu hier.
Gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht? 3.

Russland-Sanktionen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/international/aktuelles-zur-aussenwirtschaft/aktuelle-russland-ukraine-krise-russland-sanktionen-2252866

Die Europäische Union hat neue Sanktionen gegen Russland beschlossen. Die am 22. Februar 2022 beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wurden mit einer neuen Embargoregelung in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, der Verordnung  (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022. Am 20. Mai 2025 hat die EU das 17. Sanktionspaket beschlossen.
Seit dem 23.02.2022 gibt es noch eine dritte VO, die 2022/263.