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Prüfung zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefung-zertifizierter-verwalter-5530956

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S.2187) darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab Dezember 2022 nur als "Zertifizierter Verwalter" bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch die entsprechende Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Alle Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Gibt es eine Übergangsfrist? Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?

Hinweise zu REACH, CLP Chemikalien Verbotsverordnung, Klimaschutzverordnung, Biozidprodukte, F-Gase – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/nachhaltige-wirtschaft/nh-produkte-services3/chemikalien-gefahrstoff-index-2252598

Überblick über Anforderungen und Pflichten von Unternehmen, die Chemikalien, F-Gase und Biozide abgeben, bereitstellen oder verwenden. Informations- und Meldepflichten für Unternehmen, die mit Verbraucherprodukten oder behandelten Waren handeln.
und Arbeitsmedizin (BAuA) hält umfangreiche Informationsmaterialien bereit und gibt

Service & Hoheitliche Aufgaben – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/nachhaltige-wirtschaft/nachhaltigkeitsbericht-2021-online/service-und-hoheitliche-aufgaben-5361728

Das Handlungsfeld „Service & Hoheitliche Aufgaben“ beschreibt die zahlreichen hoheitlichen Aufgaben, die wir als IHK übernehmen, und die Fülle an Dienstleistungen, mit denen wir die Berliner Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen. Im Fokus stehen hier die Sensibilisierung, Information und Unterstützung unserer Mitglieder für nachhaltiges Wirtschaften.
getreten: Wir bedienen (mehr oder weniger umfangreich) alle 20 DNK-Kriterien: Es gibt

EU-US Handelsabkommen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/international/aktuelles-zur-aussenwirtschaft/eu-us-handelsabkommen-7127598

Seit 1. Juli 2026 gilt: für Güter mit US-Ursprung gewährt die EU einseitig Zollvorteile. Aber aufgepasst: diese Präferenzen müssen mit der Einfuhrerklärung beantragt werden. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1455 vom 25. Juni 2026. Die IHK erklärt die Zusammenhänge.
bei jedem anderen Präferenzabkommen – auch wenn es (noch) keine Präferenzregeln gibt