Dein Suchergebnis zum Thema: gibt

Prüfung zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefung-zertifizierter-verwalter-5530956

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S.2187) darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab Dezember 2022 nur als "Zertifizierter Verwalter" bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch die entsprechende Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Alle Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Gibt es eine Übergangsfrist? Wer darf sich zertifizierter Verwalter nennen?

Notfall-Handbuch für Unternehmen – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/unternehmensnachfolge-krisen-und-konflikte/notfallkoffer-2264492

Unfälle oder Krankheiten können jeden treffen –naturgemäß unvorbereitet und aus heiterem Himmel. Um den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, um sich selbst, die Unternehmerfamilie und die Arbeitsplätze abzusichern, sollte jeder Unternehmer einen Notfallplan haben. Das Notfall-Handbuch der IHK Berlin unterstützt bei der Erstellung eines Notfallplans.
Leistungsfähigkeit stark vom Chef abhängen und in denen es keine zweite Führungsebene gibt