Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz – Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel3-gleichheit?kontrast=1&cHash=41fa4b57c3fc2d3bef0d1b1cb1b47e68
Grundgesetz Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass alle vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Lerne mehr dazu in der Grundrechtefibel!
Es gibt auch ein Grundrecht, welches garantiert, dass man sich beschweren kann.
