Serviceportal – Stadt Gera https://www.gera.de/serviceportal/lebenslagen-fuer-buergerinnen-und-buerger-c213181427/sterbefall-und-nachlass-c213186502/todesfall-c213186503/sterbegeld-fuer-hinterbliebene-aus-der-gesetzlichen-unfallversicherung-erhalten-l221972198
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Dies ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld