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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/eigenwohnraum-fuer-menschen-mit-behinderung-beantragung-einer-foerderung-fuer-die-anpassung-108/

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Fristen Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.