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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung | Stadt Fürth

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Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Voraussetzungen Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf