Dein Suchergebnis zum Thema: gibt

Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/naturgenuss-und-erholung-informationen-zum-betreten-der-freien-natur-3381/

Der „Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur“ stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.
Daneben gibt es beschränkende Regelungen in Schutzgebietsverordnungen.

Immissionsschutz; Anzeige der erstmaligen Überschreitung der Schwellenwerte bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-erstmaligen-ueberschreitung-der-schwellenwerte-bei-nicht-genehmigungsbeduerftigen-anlagen-mit-einem-loesemittelverbrauch-181844/

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Bearbeitungsdauer Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/friedhof-leichenhaus-erlass-einer-benutzungsordnung-2884/

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Voraussetzungen Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf