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Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/naturgenuss-und-erholung-informationen-zum-betreten-der-freien-natur-3381/

Der „Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur“ stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.
Daneben gibt es beschränkende Regelungen in Schutzgebietsverordnungen.