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Kirchenaustritt | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/kirchenaustritt-312058/

Personen, die in Fürth ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in der Abteilung Kirchenaustritt des Standesamtes mündlich oder schriftlich erklären.
Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei