DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/stellungnahme/RefE_DiGAV.html
Ziel der Verordnung Mit der DiGAV soll das Nähere zum Verfahren und zu den Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden. Rechtsgrundlage für den Anspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist § 33a SGB V. …
9 vorgesehene Abfrage, ob es spezielle Bedienungshilfen für behinderte Menschen gibt
