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DBSV-Stellungnahme zu Fortschreibungsbedarfen in der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/fortschreibungsbedarfe-pg-07-blindenhilfsmittel.html

Der DBSV hat die folgende Stellungnahme  an den GKV-Spitzenverband zum Fortschreibungsbedarf der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V eingereicht.
Es gibt auch Situationen, dass Versicherte sich in vertrauter Wohnumgebung aus Angst

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