Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft nach Deutschland kommen.
Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe.