Barrierefreies Webdesign – Teil 2 | Wir machen Kinderseiten – Seitenstark.de https://www.wir-machen-kinderseiten.de/wiki/barrierefreies-webdesign-teil-2
Im zweiten Teil der Reihe zum Thema gibt Jan Hellbusch Tipps für die Einbindung multimedialer
Im zweiten Teil der Reihe zum Thema gibt Jan Hellbusch Tipps für die Einbindung multimedialer
Die Lizenzen gibt es jeweils in dreifacher Ausführung: der „menschenlesbaren“ Kurzversion
Ausnahmen Es gibt nach § 23 KunstUrhG noch weitere Ausnahmen, die keine Einverständniserklärung
Datenschutz-Optionen am Beispiel Matamo (ehemals Piwik) Für die Webanalyse gibt
ein vorwiegend deutsches Phänomen, das es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt
So gibt es neben registrierten Marken die so genannten Benutzungsmarken.
Es gibt keine „ideale“ Auflösung mehr. – > Optimiere das Layout für verschiedene
Zu diesen vier Varianten gibt es passende Icons und Kürzel.
Die Regelungen gelten erstmals einheitlich in der gesamten EU, allerdings gibt es
Es gibt mehrere Voraussetzungen, die ein Text erfüllen muss, um meldefähig zu sein