In deutschen Bundesländern wurden verschiedene Regelungen getroffen, die Wohnungsnot und steigende Mietpreise unterbinden sollen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stehen vor allem die Regelungen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Am 22.09.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-724/18 und C-727/18 zumindest europarechtliche Bedenken gegen solche Regelungen ausgeräumt2. Er hat entschieden, dass EU-Staaten im Kampf gegen den städtischen Wohnungsmangel kurzzeitige Vermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken dürfen. Mehr dazu im Beitrag.
Er gibt den Mitgliedstaaten damit genügend Freiraum, um selbst festzulegen, wann