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Musikalischer Wochenmarkt: Preisverleihung Malwettbewerb – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/neuigkeiten/musikalischer-wochenmarkt-preisverleihung-malwettbewerb/

Am 25. Mai 2024 präsentierte Tanja Wolf ihr Schmuckatelier auf dem Musikalischen Wochenmarkt in Gersthofen. Sie lud alle Kinder bis einschließlich zwölf Jahre ein, beim großen Malwettbewerb “Wer malt am schönsten sein Lieblingstier?” teilzunehmen. 13 Kinder sind ihrer Bitte gefolgt…
gratuliere.“ Weitere Informationen sowie das Programm zum Musikalischen Wochenmarkt gibt

Spielen verbindet international – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/leben/veranstaltungen/spielen-verbindet-international/

Ein neues internationales Team veranstaltet am Freitag, 7.11. 2025 um 14:30 Uhr in der Gersthofer Begegnungsstätte du & hier ein spannendes Angebot für alle Altersgruppen und alle Nationalitäten: Spielen verbindet. Aufhänger sind Spiele, damit ein leichter und lockerer Rahmen entsteht….
Weitere Informationen gibt es auf gersthofen.de/du-und-hier und in der Begegnungsstätte

Rasenkonzerte 2024: Rund 4.000 Fans feiern in Gersthofen! – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/neuigkeiten/rasenkonzerte-2024-rund-4-000-fans-feiern-in-gersthofen/

Chris de Burgh, Pippo Pollina, Wolfgang Ambros und Eule findet den Beat: Am vergangenen Wochenende folgte ein Konzerthighlight auf das nächste bei der vierten Auflage der Rasenkonzerte in Gersthofen. Die Veranstaltungen erfreuten sich großer Beliebtheit: drei von vier Konzerten waren…
Für alle, die kulturell nicht auf den nächsten Sommer warten möchten, gibt es jetzt

Plakatierung – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/plakatierung/

Wo dürfen in Gersthofen Plakate angebracht werden?Plakatanschläge dürfen nach der Plakatierungsverordnung der Stadt Gersthofen nur an den erkennbar dazu bestimmten Plakat- und Reklametafeln (Großflächenplakattafeln und Litfaßsäulen) sowie in Schaukästen und in Schaufenstern angebracht werden (nicht an Fassaden, Bushaltestellen, Einfriedungen und Vergleichbarem)….
Gibt es Ausnahmen von der Plakatierungsverordnung?