Abofallen im Internet: Preis muss deutlich erkennbar sein | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/abofallen-im-internet-preis-muss-deutlich-erkennbar-sein
LG Landshut vom 16.08.2011 (54 O 1465/11)
Solche Angebote gibt es im Internet üblicherweise kostenlos.
