Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/volksbegehren-bereithaltung-von-eintragungslisten-3377/
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
Briefwahl gibt es beim Volksbegehren nicht.
