Immissionsschutz; Anzeige der erstmaligen Überschreitung der Schwellenwerte bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit einem Lösemittelverbrauch | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/immissionsschutz-anzeige-der-erstmaligen-ueberschreitung-der-schwellenwerte-bei-nicht-genehmigungsbeduerftigen-anlagen-mit-einem-loesemittelverbrauch-181844/
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch betreiben und erstmalig die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV überschreiten? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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