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Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/nachbeurkundung-von-im-ausland-erfolgten-eheschliessungen-geburten-und-sterbefaellen-315641/

Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Sterbefall), die sich im Ausland ereignet haben, auf Antrag in dieser Abteilung des Standesamtes nachbeurkunden lassen.
Hier gibt es einen Aufzug mit dem ausschließlich der zweite und dritte Stock barrierefrei