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DBSV-Stellungnahme zum Eckpunktepapier für die Verordnung zur Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/eckpunkte_VO_EUTB.html

Der DBSV begrüßt die Verstetigung der Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ausdrücklich. Zu den Eckpunkten im Einzelnen:
Rechtsverordnung zu regeln, dass es auch überregionale Angebote in ausreichender Anzahl gibt

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/RefE-DVPMG.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, Spitzenverband der rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, fordert nachdrücklich, dass Angebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Vor diesem Hintergrund sehen wir Nachbesserungsbedarf …
Nach Einschätzung des DBSV gibt es insofern Regelungslücken im Gesetz.

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/foerderung-inklusiver-arbeitsmarkt-2022.html

Vor dem Hintergrund einer äußerst geringen Erwerbsquote blinder und sehbehinderter Menschen begrüßt es der DBSV sehr, dass die Bundesregierung ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen will, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu stärken.
Seit Jahren gibt es Initiativen, um diese Arbeitgeber gezielt anzusprechen und zu

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Online-Konsultation zum "Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/Rundfunkstaatsvertrag.html

Im Rahmen der o. g. Online-Konsultation (hier finden Sie die Veröffentlichung der Online-Konsultation) nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu den vorgelegten Vorschlägen zur Änderung des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) nachstehend wie folgt Stellung:
Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes bereits eine umfassende Definition des Begriffs Barrierefreiheit gibt

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