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Gemeinsam zur Arbeit – Kostenloses Mobilitätsangebot für Ihre Mitarbeitenden – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/neuigkeiten/gemeinsam-zur-arbeit-kostenloses-mobilitaetsangebot-fuer-ihre-mitarbeitenden/

Das Auto ist immer noch das Verkehrsmittel Nr.1, wenn es um den täglichen Weg zur Arbeit geht. Das Problem: Die meisten sitzen alleine im Auto! Mit dem Anschluss an das PENDLA-Netzwerk unter gersthofen.pendla.com fördert die Stadt Gersthofen ab sofort nachhaltige…
PENDLA gibt Pendler:innen die bequeme Möglichkeit, passende Mitfahrer:innen für den

Musikalischer Wochenmarkt: Preisverleihung Malwettbewerb – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/neuigkeiten/musikalischer-wochenmarkt-preisverleihung-malwettbewerb/

Am 25. Mai 2024 präsentierte Tanja Wolf ihr Schmuckatelier auf dem Musikalischen Wochenmarkt in Gersthofen. Sie lud alle Kinder bis einschließlich zwölf Jahre ein, beim großen Malwettbewerb “Wer malt am schönsten sein Lieblingstier?” teilzunehmen. 13 Kinder sind ihrer Bitte gefolgt…
gratuliere.“ Weitere Informationen sowie das Programm zum Musikalischen Wochenmarkt gibt

Vernissage  „heute besonders zu empfehlen“ – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/leben/veranstaltungen/vernissage-heute-besonders-zu-empfehlen/

Im Rathaus Gersthofen findet vom 23. Januar bis 18. März 2026 ein Kunstausstellung des Kulturkreises Gersthofen mit dem Titel „heute besonders zu empfehlen“ statt. 29 Künstlerinnen und Künstler des hiesigen Kulturkreises präsentieren bei der Gemeinschaftsausstellung 2026 rund 100 Arbeiten zum Thema. Der…
Zur Ausstellungseröffnung gibt es, extra auf das Thema zugeschnitten ein besonderes

Plakatierung – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/plakatierung/

Wo dürfen in Gersthofen Plakate angebracht werden?Plakatanschläge dürfen nach der Plakatierungsverordnung der Stadt Gersthofen nur an den erkennbar dazu bestimmten Plakat- und Reklametafeln (Großflächenplakattafeln und Litfaßsäulen) sowie in Schaukästen und in Schaufenstern angebracht werden (nicht an Fassaden, Bushaltestellen, Einfriedungen und Vergleichbarem)….
Gibt es Ausnahmen von der Plakatierungsverordnung?