Gepäckmitnahme bei Flügen: Onlinevermittler muss Kosten nennen | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/gepaeckmitnahme-bei-fluegen-onlinevermittler-muss-kosten-nennen
vzbv klagt erfolgreich gegen den Betreiber des Internetportals „Ab-in-den-Urlaub“
zu zahlende Zusatzkosten fielen gerade bei niedrigen Flugpreisen erheblich ins Gewicht