Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/pflicht-zur-angabe-des-grundpreises-ermoeglicht-direkten-preisvergleich-10621
Um einen Preisvergleich zu ermöglichen, sind die Händler überwiegend verpflichtet, neben dem Endpreis auch den Grundpreis (Preis Kilogramm oder Liter) anzugeben.
beispielsweise Früchte im Körbchen) oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht
