REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/node/44029
Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.
besorgniserregenden Stoffe der REACH Kandidatenliste vom XX.YY.20ZZ in Konzentrationen über 0,1 Gewichts
