Wie funktioniert die Spanneneinordnung im Mietspiegel? – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/45976/46045.html
Eine Abweichung von der Spannenmitte muss durch konkrete Wohnwertmerkmale begründet werden, die vom durchschnittlichen zeitgemäßen Ausstattungsstandard abweichen und die im Mietspiegel noch nicht berücksichtigt sind. Es ist nicht zulässig, pauschal an der Spannenobergrenze anzusetzen (s. BGH Urteil vom 4. Mai 2011 – VIII ZR 227/10).
Vielmehr müsste eine Gesamtbetrachtung und Gewichtung der Wohnungsmerkmale erfolgen
