BVG: Anbieter dürfen Wurstclipse nicht mitwiegen | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/bvg-anbieter-duerfen-wurstclipse-nicht-mitwiegen
Die Menge Wurst, die auf der Verpackung steht, muss auch drin sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun entschieden. Nicht essbare Wursthüllen und -clipse dürfen nicht mitgewogen werden.
zählt zur Nettofüllmenge Das Eichamt hatte sein Vorgehen damit begründet, dass das Gewicht