Kennzeichnung unverpackter Waren | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/kennzeichnung-unverpackter-waren
Auch für frisches Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt und ofenfrische Brote an der Bäckertheke gilt eine Kennzeichnungspflicht.
Preisangabe ist Pflicht Wird die lose Ware nach Gewicht oder nach Volumen angeboten