Im Rahmen der europäischen Reform des Urheberrechts, die teils wichtige Verbesserungen auch für den freien Zugang zu Wissen bringen soll, wird 2016 erstmals die Einführung von Upload-Filtern zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen mit dem Artikel 13 (inzwischen Artikel 17) propagiert. Egal ob Text, Bild oder Videobeitrag – sämtliche Inhalte einzelner Nutzender auf größeren Internetplattformen sollen dem Vorschlag nach bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen geprüft werden
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