Zulassung einer Jacht zur Seeschifffahrt – Seebrief – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/schifffahrt/wasserrecht/seeschifffahrt.html
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung wird eine Urkunde, der Seebrief, ausgestellt.
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