Externe Meldestelle des Landes Wien für EU-Rechtsverstöße – Verstöße melden https://www.wien.gv.at/verwaltung/externe-meldestelle-whistleblower/index.html
Die externe Meldestelle gemäß W-HSchG nimmt Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht entgegen, die im Anhang der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 genannt sind und in die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes fallen.
Eine Liste, was als Benachteiligung zählt, finden Sie in § 20 W-HSchG.