Fortbetriebsrecht – Zurücklegung bzw. Verzicht – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/uebernahme/fortbetrieb/zuruecklegung.html
Die Zurücklegung oder der Verzicht auf das Fortbetriebsrecht eines Gewerbebetriebes muss der Gewerbebehörde angezeigt werden.
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