Ruhen der Gewerbeausübung für spezielle Gewerbe – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/schliessung/ruhendmeldung/gewerbe/spezielle-gewerbe.html
Gewerbetreibende müssen grundsätzlich das Ruhen der Gewerbeausübung (ein längeres Nichtausüben) binnen drei Wochen der Landeskammer der Gewerblichen Wirtschaft anzeigen.
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