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Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation – Mitteilung

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/kanalisation/kanal/indirekteinleitung.html

Laut Indirekteinleiterverordnung 1998 ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden.
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