Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/lebensgemeinschaft/ehe/wiederannahme-frueherer-name.html
Jeder vor Eingehung der (letzten) Ehe rechtmäßig geführte Familienname kann wieder angenommen werden.
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