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Sterbefall dem Standesamt anzeigen – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/9582/10466/11478.html

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus. In Tübingen nehmen das Standesamt, die Bürgerbüros Derendingen udn Lustnau und die Verwaltungsstellen der Ortsteile eine Anzeige entgegen.
Sonstiges: Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher