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Aufsicht – Thüringer Landesmedienanstalt

https://www.tlm.de/radio-tv-internet/aufsicht

Die TLM beaufsichtigt die Thüringer Rundfunkveranstalter, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Werbung, zum Jugendschutz und zur Verhinderung von Medienkonzentration sowie der Zulassungsauflagen, Rechtsgrundlage ist das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG);Thüringer Anbieter von Internetangeboten…
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes finden sich weitere Regelungen zum Jugendschutz