Etatrecht als „Königsrecht“ des Landtags https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/etatrecht?kontrast=1&cHash=8e2608b7bc6b70045f7ead0187bcf47d
Mit dem Etatrecht, dem sogenannten „Königsrecht“, beschließt der Landtag über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.
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