Einstellung ausländischer Fachkräfte – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/fachkraefte/arbeitnehmer-aus-drittstaaten-2253164
Arbeitnehmer aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis, der die Ausübung dieser Beschäftigung erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Einreisebedingungen finden Sie auf dem Portal der