Artikel 8: Versammlungsfreiheit – für Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel8-versammlung?kontrast=0&cHash=81bf1739b90c1e71d40d65f2d518d7c6
GrundgesetzArtikel 8: Versammlungsfreiheit heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich versammeln dürfen – auch du! Lies mehr dazu in der Grundrechtefibel!
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