www.gelsenkirchen.de – Bescheinigung/ Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/1047-belehrung-nach-dem-infektionsschutzgesetz
Die Stadt Gelsenkirchen informiert über das Dienstleistungsabgebot sowie über Wirtschaft, Bildung, Tourismus, Kultur und das Leben in Gelsenkirchen.
Die Belehrungen finden in der Regel online statt.