Von Prof. em. Benno Hafeneger (Philipps-Universität Marburg) und Lars Reisner (Deutscher Bundesjugendring)Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) hat mehrere Radikalisierungsschübe hinter sich. Sie hat sich von einer zunächst eher national-konservativen und rechtspopulistischen Partei zu einer rassistischen und rechtsextremen, demokratie- und menschenfeindlichen Partei entwickelt. Das Auftreten der AfD in den Parlamenten zeigt den antidemokratischen Ideologiegehalt dieser Partei mit ihren menschenverachtenden Narrativen und permanenten Grenzüberschreitungen, die das Sagbare hin zu völkischem Vokabular verschiebt. Sie delegitimiert die liberale und rechtsstaatlich verfasste Demokratie und arbeitet auf deren Abschaffung hin. Ziel der AfD ist die Polarisierung der Gesellschaft und Transformation der Republik in eine autoritär formierte Gesellschaft und ein autokratisches Regime mit Nähe zu despotischen Herrschaftssystemen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) im Juni 2024 nach intensiver Debatte für die Beantragung eines Prüfverfahrens auf die Verfassungsmäßigkeit der AfD positioniert. Der DBJR fordert zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die antragsberechtigten Verfassungsorgane zur Einleitung eines solchen Parteiverbotsverfahrens auf (DBJR 2024). Nicht allein deshalb geraten die Jugendverbandsarbeit und ihre Akteure immer wieder in den Fokus von rechtsextremen Anfeindungen. Dieser Beitrag zeigt Muster solcher Anfeindungen auf und erläutert auf Basis einer DBJR-Umfrage, was Jugendverbänden Sorgen bereitet.
verbunden und unterstellen, dass „man da mal genauer hinsehen muss, ob doch was zu finden