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Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe: das Vergaberecht | BMWE

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bestimmt auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Grundsätze und den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen in Deutschland.
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