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Elektronische Vergabe | BMWE

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/elektronische-vergabe.html

Bereits seit 2016 nutzen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation (vgl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Mit der elektronischen Beschaffung (E-Vergabe) werden Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt.
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