Besuchen Sie die Bundesbank auf der Frankfurter Buchmesse | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/besuchen-sie-die-bundesbank-auf-der-frankfurter-buchmesse-665490
Die Bundesbank finden Sie in Halle 3.1 (C49).
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Häufig gestellte Fragen zu Euro-Banknoten, 2. Banknotenserie, Euro-Münzen, Gedenkmünzen und DMark.
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Serviceangebot der Bundesbank im Bereich Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu SEPA.
Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
EMZ EN Vordrucke SEPA-Clearer des EMZ Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden
Mit dem SEPA-Clearer des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs bietet die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen an.
Vordrucke SEPA-Clearer des EMZ EN Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden
Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ EN Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden
Häufig gestellte Fragen zu Euro-Banknoten, 2. Banknotenserie, Euro-Münzen, Gedenkmünzen und DMark.
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Die Verfahrensregeln zusammen mit den dazugehörigen Spezifikationen und Schemata beschreiben die zukünftige Abwicklung von SCC-Karteneinzügen im SEPA-Clearer des EMZ der Deutschen Bundesbank.
Clearing Framework Implementation Guidelines Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden
Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG als indirekte Teil-nehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden.
Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden Sie in den Verfahrensregeln EBICS
Mit dem SEPA-Clearer des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs bietet die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen an.
Hinweis Festlegungen zur Kommunikation finden Sie in den Verfahrensregeln EBICS