Prüflabore gemäß § 14 Abs. 4 AMG bzw. § 20b AMG | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Pharmaziewesen-Arzneimittel-und-Medizinprodukte/Prueflabore-gemaess-SS
Insofern Prüflabore von Arzneimitteln als qualitätskontrollierende Einheiten eigenständige Betriebe sind, bedürfen diese einer Erlaubnis nach § 20b AMG oder der vertraglichen Bindung an einen
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