Informationen zu ambulanten Psychotherapien | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Beihilfe/Informationen-zu-ambulanten-Psychotherapien
Sie interessieren Sich für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Beihilfefähigkeit dieser Aufwendungen richtet sich nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 BVO, §§ 4 a bis 4 e BVO sowie
Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem letzten Beihilfebescheid.
