Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2 | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p2-zweiter-abschnitt
Der Zweite Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (= acht Semester) abgelegt werden.
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