BMUV: Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte nach Strahlenschutzrecht | Gesetze und Verordnungen https://www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-zum-strahlenschutzgesetz-strlschg-und-zur-strahlenschutzverordnung-strlschv
Die Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung.
Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV“ zu finden